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Nachdem Sie mir Daten in Form von Klangdateien (mp3, wav, CD), Noten oder MIDI übermittelt haben, erstelle ich termin­gerecht und zuverlässig Ihr Gutachten anhand von Hör- und Notenanalysen. In der Regel sieht der Ablauf wie folgt aus:

  • Werkanalyse: Bestimmung der wesentlichen Gestaltungs­elemente (Melodie, Form, Harmonie, Rhythmus, Klang).
  • Detailanalyse: Auswertung der Elemente. Vergleich mit anderen Werken, Überprüfung der Gestaltungshöhe und Einordnung in den Musikkontext (Vorbestand, Stilistik, Musikpraxis, Kompositionsregeln, Gestaltungsspielraum). 
  • Klanganalyse (bei Bedarf): Computerprogramme erstellen Frequenzanalysen des Klangmaterials. Mit Sonagramm und Spektrogramm werden Klangcharakteristika nachgewiesen und miteinander verglichen. Zur Anwendung kommen hier u. a.: Sonic Visualiser, Cyanite und Essentia  
  • Weitere Software verwende ich kaum, da sich Musikschöpfungen stochastisch noch nicht erfassen lassen. Ein Ergebnis wie "96 % Übereinstimmung" sagt wenig über den Schöpfungswert der Werke aus! Dennoch begrüße ich die Softwareentwicklung. Notensätze werden professionell mit Finale erstellt.
  • Kontrolle: Zusammenfassung des Materials. Einordnung in den juristischen Kontext (Aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesgrundlagen) und Konzept der Argumentation.
  • Gesamturteil: Frei von Ästhetikmerkmalen erhalten Sie ein unabhängiges, wertefreies und objektives Urteil.

Auszug Pressespiegel

Interview für alle-noten.de
Artikel: "Urheberrecht & Musik: Was Sie über Sampling, das Covern von Liedern & Co. wissen müssen"
html Alle Noten 19.01.2017 (weblink)

Interview für jetzt.sueddeutsche.de:
Über das sensationelle Urteil im Fall "Blurred Lines" gegen Pharell Williams und Robin Thicke
html Jetzt 12/03/2015 (weblink)

Radiointerview für swr3:
Ebenfalls zum 7,4 $ Mio-Deal von "Blurred Lines". (13/03/2015)

Atemlos durch die Nacht:
Plagiatsvorwurf gegen Helene Fischer und Kristina Bach.
pdf Bild Bundesausgabe 31/05/2014 (pdf)