Individuelles Honorar statt intransparenter Preisliste
Ohne Kenntnisse des konkreten Falles lässt sich der finanzielle Rahmen schwer eingrenzen. Eine Preisliste macht daher keinen Sinn. Es gelten folgende Kriterien für die Preisermittlung:
- Werkumfang/Komplexität der Musik
Ein Kinderlied ist schneller analysiert als eine Sinfonie.
- Präzision/Zeitinvestition
Eine Stellungnahme erfordert weniger Zeitaufwand als ein gerichtlich anerkanntes Sachverständigen-Gutachten. Auch die Auffindung der richtigen Argumentation spielt eine Rolle.
- Zeitdruck
Eil-, Nacht- und Wochenendarbeit sind zuschlagspflichtig.
- Gutachtentyp
Vergleiche und Software-Klanganalysen sind aufwendiger als reine Höranalysen.
Daraus ergeben sich folgende Richtpreise:
- Mündl. Beratung: bis 100,- € (tel. Erstberatung: 0,- €)
- Schriftliche Stellungnahme: ab ca.150,- €
- Kurzgutachten: ab ca.250,- €
- Gutachten: ab ca.500,- €
Die Preise können sich durchaus je nach Aufwand verdreifachen und werden individuell verhandelt. Als Richtwert gilt das JVEG.