Musikgutachter Heiko Maus

Individuelles Honorar statt intransparenter Preisliste

Ohne Kenntnisse des konkreten Falles lässt sich der finanzielle Rahmen schwer eingrenzen. Eine Preisliste macht daher keinen Sinn. Es gelten folgende Kriterien für die Preisermittlung:

  • Werkumfang/Komplexität der Musik
    Ein Kinderlied ist schneller analysiert als eine Sinfonie.
  • Präzision/Zeitinvestition
    Eine Stellungnahme erfordert weniger Zeitaufwand als ein gerichtlich anerkanntes Sachverständigen-Gutachten. Auch die Auffindung der richtigen Argumentation spielt eine Rolle.
  • Zeitdruck
    Eil-, Nacht- und Wochenendarbeit sind zuschlagspflichtig.
  • Gutachtentyp
    Vergleiche und Software-Klanganalysen sind aufwendiger als reine Höranalysen.

Daraus ergeben sich folgende Richtpreise:

  • Mündl. Beratung: bis 100,- € (tel. Erstberatung: 0,- €)
  • Schriftliche Stellungnahme: ab ca.150,- €
  • Kurzgutachten: ab ca.250,- €
  • Gutachten: ab ca.500,- €

Die Preise können sich durchaus je nach Aufwand verdreifachen und werden individuell verhandelt. Als Richtwert gilt das JVEG.

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