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Doppelschöpfung

Selten kommt es vor, dass mehrere Urheber unabhängig voneinander und ohne vom anderen zu wissen die gleiche geistige Schöpfung hervorbringen. Eine Doppelschöpfung geschieht also unbedingt rein zufällig. Voraussetzung ist, dass keiner Kenntnisse von der gleichen Schöpfung des anderen haben darf. Ist hingegen wahrscheinlich, dass einer das andere Werk kannte, weil es etwa besonders populär ist oder weil er Zugriff auf ein Demo-Tape hatte, ist eher von einer bewussten oder unbewussten Übernahme auszugehen.

Von der Vermutung der Übernahme kann man sich befreien, indem man durch Hinterlegung des Werks beweisen kann, dass das eigene Werk vor der Doppelschöpfung entstanden ist. Oder man kann glaubhaft machen, wie es unabhängig zur Doppelschöpfung kam.

Weist das ältere Werk eine besonders große Schöpfungshöhe aus, geht man von der Benutzung bzw. Übernahme im anderen Werk aus. Schließlich sind zwei Vorkommen eines genialen Einfalls eher unwahrscheinlich.

Meistens sind Werke der Popmusik gerade eben noch schutzfähig , weil sie keine große Schöpfungshöhe aufweisen und eher auf Standards aufbauen (siehe kleine Münze). Daher geht man hier eher von einer Doppelschöpfung aus.

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