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Lizenz, Lizenzrechte

Ein Urheber verfügt über die Nutzungsrechte seines Werkes.  Er kann anderen die Nutzung einräumen. Diese Erlaubnis nennt man Lizenz. Der Erwerber der Lizenz darf nun eine oder alle Nutzungsarten nutzen. Häufig ist die Lizenz räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt. So kann ein Produzent eines Werbejingles dem Erwerber erlauben, den Jingle ein Jahr lang nur in Niedersachsen für Radiowerbung zu nutzen. Der Urheber verlangt hierfür in der Regel Lizenzgebühren. Die Nutzung wird in einem Lizenz- oder Nutzungsvertrag geregelt.

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