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Schutzschrift

Mit einer Schutzschrift bei einem zuständigen Gericht verteidigt sich eine Person sozusagen im Voraus, wenn sie vermutet, dass ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren wie eine einstweilige Verfügung gegen sie selbst gerichtet werden könnte.

Daher ist die Schutzschrift neben der negativen Feststellungsklage, der Gegenabmahnung, der Abgabe oder Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine mögliche Reaktion auf eine Abmahnung. Denn sie ist häufig Vorbote einer einstweiligen Verfügung.

In der Schutzschrift setzt sich der Einreicher inhaltlich mit den denkbaren Argumenten des Gegners auseinander und ermöglicht eine eigene Darstellung des Sachverhalts. Das Gericht wird im Ernstfall die Schutzschrift berücksichtigen und eventuell eine mündliche Verhandlung zulassen. Ohne Schutzschrift wird die einstweilige Verfügung bei glaubhaftem Antrag aufgrund ihrer Dringlichkeit beschlossen, obwohl ihre Argumentation möglicherweise einseitig und unzutreffend ist. Mit der Schutzschrift wird indessen die eigene Position mit berücksichtigt. So kann ein mühseliges Widerspruchsverfahren verhindert werden.

Die Schutzschrift wird in den meisten Fällen von einem Anwalt erstellt, der bei dem zuständigen Gericht zugelassen ist. Um die Argumentation zu bekräftigen, empfiehlt sich die Beifügung eines Musikgutachtens.

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