ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent

Copyright

Das englische Wort sagt bereits aus, dass in den USA ein Werk vor dem Kopieren geschützt ist. In Deutschland und in vielen anderen Ländern steht nicht das Kopierrecht oder Verwielfältigungsrecht sondern das Urheberrecht im Vordergrund. Daher ist der Urheber immer mit seinem Werk verbunden. In Deutschland kann im Gegensatz zu den USA niemand sein Urheberrecht abgeben. Es ist bei uns ein Persönlichkeitsrecht, in den USA ein Verwerterrecht, das auch auf Organisationen übertragen werden kann.

Das Urheberrecht besteht, sobald ein geistiger Schöpfungsakt vollzogen wurde, wenn also ein Werk in realer Form entstanden ist. Ein Werk muss nicht angemeldet werden, um den Schutz zu erlangen. Aus Beweisgründen macht jedoch die Hinterlegung bei einem Notar oder Anwalt Sinn.

Der Copyrightvermerk hat nur im internationalen Recht Relevanz. Bis 1989 markierte das ©-Zeichen in den USA ein registriertes Werk. Es gibt den Rechteinhaber des Urheberrechts an, nicht unbedingt den Urheber selbst. Seit die USA die revidierte Berner Übereinkunft ratifiziert haben, ist die Registrierung dort nicht mehr Voraussetzung für den Urheberrechtschutz. In Deutschland hat der Copyright­vermerk eigentlich keine rechtliche Bedeutung und dient nur als Eigentumsbehauptung und Warnhinweis. Sinn macht er dennoch im internationalen Recht, da sich ein Rechtsverletzer nicht mehr auf Unkenntnis berufen kann. Im Welturheber­rechtsabkommen (WUA), dem über 100 Staaten, darunter auch Deutschland, beigetreten sind, gilt das ©- Zeichen als Pflichtnachweis für den Urheberschutz. Die Mitgliedstaaten müssen den Urheberrechtsschutz anwenden, wenn das Werk von der Erstveröffentlichung an mit dem Vermerk versehen ist. Name des Rechteinhabers und Jahreszahl der Erstveröffentlichung müssen angegeben sein: "© 2010 Heiko Maus."

Der komplette Rechtstext des Copyright Act auf http://www.copyright.gov/title17/.

§ Rechtlicher Hinweis: Alle redaktionellen Beiträge auf musikgutachter.de sind — ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit — nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen lediglich unverbindlich dem allgemeinen Informationszweck. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte gemäß RDG §2 III, Satz 5 keine Rechtsberatung darstellen. Rechtsdienstleistungen werden auf dieser Seite nicht angeboten. Kontaktieren Sie für eine individuelle Beratung einen Anwalt.