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Das Urheberrecht wurde umfangreich an EU-Richtlinien und -Entscheidungen angepasst. Am 7. Juni 2021 trat die Urheberrechtsnovelle in Kraft. Die Rechtsprechung wird die Auslegung klären. Das Lexikon wird daher kontinuierlich aktualisiert.
Neue Definitionen 2021:   Bagatellschranke,   Pastiche,   Melodienschutz

Das Musikrecht ist sehr umfangreich. Laien erhalten hier daher lediglich einen kleinen Einblick für die erste allgemeine Orientierung. In konkreten Fällen wenden Sie sich an einen Anwalt oder setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

Im Mittelpunkt stehen Fachbegriffe und rechtliche Vorgehens­weisen im Rahmen des Urheberrechts. Vertragsrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, gewerblicher Rechtschutz und ähnliche Rechtsgebiete, mit denen Musikschaffende ebenfalls konfrontiert werden, sind nicht Bestanteil des Lexikons. Denn hier kommen in der Regel keine Musikgutachten zum Einsatz.

Wenn Sie sich einen kompletten Überblick verschaffen möchten, statt sich durch einzelne Artikel durchzukämpfen, lesen Sie doch gleich die Einführung: Das Urheberrecht in der Musik — verständlich erklärt.

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§ Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis: Das Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung oder Rechtsdiensleistung. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn weiterhin Fragen offen sind. Gerne helfe ich Ihnen bei der Vermittlung eines Fachanwalts in Ihrer Nähe. Ich arbeite regelmäßig mit Rechtsanwälten zusammen, die auf Medienrecht oder Musikrecht spezialisiert sind. Alle redaktionellen Beiträge auf musikgutachter.de sind — ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit — nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen lediglich unverbindlich dem allgemeinen Informationszweck. Damit stellen die Inhalte gemäß RDG §2 III, Satz 5 keine Rechtsberatung dar.