Substantial Similarity
Einleitung
Im Bereich des angloamerikanischen Musikurheberrechts spielt das Konzept der "substantial similarity" (substantielle Ähnlichkeit) eine zentrale Rolle. Es betrifft die rechtliche Beurteilung, ob ein Musikwerk in seiner Struktur, Melodie oder Textsubstanz einem anderen Werk so ähnlich ist, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte. Grundlage ist die Vorstellung, dass nicht die Idee an sich, sondern das verkörperlichte Werk geschützt ist.Definition von Substantial Similarity
Substantial similarity bezieht sich auf das Vorhandensein wesentlicher und charakteristischer Merkmale in einem Musikwerk, die es ermöglichen, eine Ähnlichkeit zu einem anderen Werk zu erkennen. Es handelt sich nicht nur um oberflächliche Übereinstimmungen, sondern um Elemente, die für das Werk zentral sind, wie Melodien, Harmonien, Arrangements oder Rhythmusmuster.Die rechtliche Beurteilung von substantielle Ähnlichkeit in der Musik erfordert die Berücksichtigung zweier Hauptkriterien:
- Quantitative Ähnlichkeit: Betont die Menge der übereinstimmenden Elemente zwischen den beiden Musikstücken. Je mehr charakteristische Merkmale übereinstimmen, desto wahrscheinlicher ist eine Verletzung des Urheberrechts.
- Qualitative Ähnlichkeit: Bewertet die Relevanz der ähnlichen Elemente. Selbst geringfügige Übereinstimmungen können, wenn sie für die geschützte Kreativität zentral sind, ausreichend sein, um substantielle Ähnlichkeit festzustellen.
Rechtlicher Rahmen in den USA
Die USA haben eine umfangreiche Rechtsprechung zur substantielle Ähnlichkeit, insbesondere in der Musikindustrie. Ein wichtiger Präzedenzfall ist das Urteil im Fall "Arnstein v. Porter" (1946), in dem die Gerichte eine zweistufige Analyse zur Beurteilung von Ähnlichkeiten vorschlugen: Zunächst müssen objektive Ähnlichkeiten zwischen den Werken ermittelt werden, gefolgt von der Feststellung, ob der Beklagte Zugang zum ursprünglichen Werk hatte.
In einem weiteren prominenten Fall, "Bridgeport Music, Inc. v. Dimension Films" (2005), stellte das Gericht fest, dass das Sampling einer kurzen Melodie ohne Genehmigung eine Urheberrechtsverletzung darstellt und bestätigte, dass jede Verwendung eines geschützten Werks ohne Lizenz rechtlich problematisch ist.
Beispiele für substantielle Ähnlichkeit in der Musik
Die Musikgeschichte ist voll von Fällen, in denen substantielle Ähnlichkeit zu bedeutenden Gerichtsverfahren führte. Ein bemerkenswerter Fall ist der von "Blurred Lines", einem Hit von Robin Thicke und Pharrell Williams, der 2015 in einem Prozess gegen die Familie des verstorbenen Musikers Marvin Gaye aufgrund seiner Ähnlichkeit zu Gayes Song "Got to Give It Up" endete. Der Fall verdeutlichte, wie schwierig es sein kann, die Grenzen zwischen Inspiration und Verletzung von Urheberrechten zu ziehen. Ein weiteres Beispiel ist der Fall "Sam Smith vs. Tom Petty". Smiths Hit "Stay With Me" wies Ähnlichkeiten mit Pettys Song "I Won't Back Down" auf. Petty und sein Mitkomponist wurden schließlich als Mitautoren des Songs anerkannt. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, künstlerische Einflüsse zu unterscheiden und gleichzeitig die Rechte von Urhebern zu respektieren.
Musik im Zeitalter des Sampling
Das Sampling, das oft in der Hip-Hop- und Elektronikmusik verwendet wird, hat das Konzept von substantielle Ähnlichkeit neu definiert. Sampling ermöglicht es Künstlern, Teile bestehender Songs in neue Werke zu integrieren. Die rechtlichen Grauzonen, die dieses Vorgehen mit sich bringt, sind zahlreich und wurden in der Rechtsprechung oft kontrovers diskutiert. Künstler müssen darauf achten, dass sie die Rechte des ursprünglichen Urhebers einhalten, da selbst die Verwendung eines kurzen Ausschnitts aus einem Lied juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Der Fall "Grand Upright Music, Ltd. v. Warner Bros. Records Inc." (1991) war ein wegweisender Prozess, der festlegte, dass Sampling ohne Genehmigung nicht zulässig ist. Diese Entscheidung führte zu einer Reihe von Klagen und Urteilen, die klarstellten, dass auch kleine Elemente aus einem geschützten Werk das Risiko einer Verletzung des Urheberrechts bergen.
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