ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent

Substantial Similarity

Ein Soundalike imitiert ein bestehendes Werk, den Personalstil eines Künstlers oder seltener allgemein einen Musiktrend.

In der Film- und Werbeindustrie werden aus Kostengründen Soundalikes eingesetzt, um die Lizenzierung der Nutzungsrechte an bestehenden Werken zu umgehen. Vor allem die Synchronisationsrechte sind kostspielig. Sie fallen bei der Verbindung eines Musikwerks mit einem Filmwerk an.

Im Film werden in der Herstellungsphase oft vorübergehende Arbeitsmusiken (Temptracks) unterlegt, die  dann imitiert werden sollen.  Häufig legt der Kunde dem Auftrags­komponisten ein Vorbild (Role Model) zur Nachahmung vor. (Regisseur: „Schreib mal etwas ähnliches wie diesen Titel hier.“)

Ein Soundalike klingt so ähnlich wie (engl: sounds like) das Original. Es wird in einer Nachkomposition in seinen wesentlichen Merkmalen nachempfunden.  Das Soundalike ist häufig minderwertiger. Im Englischen spricht man von einem „Knockoff“, einer billigen Kopie.

Beim Soundalike ist darauf zu achten, dass der Originaltitel weder bearbeitet (Bearbeitung) noch gecovert (Cover-Version) wird. Das Soundalike muss ein eigenständiges Werk sein. Der Komponist steckt also in der Zwickmühle, dem Original möglichst nahe zu kommen ohne Teile daraus zu übernehmen.

Wegen des starren Melodienschutzes durfte die Melodie bis Juni 2021 auf keinen Fall übernommen werden. Seit der Urheberrechtsreform sind Melodieanleihen möglich, jedoch eingeschränkter als bei allen anderen Gestaltungselementen (Harmonie, Rhythmus, Stil, Form, Klang). Es sind im Rahmen der neu eingeführten Pastiche-Schranke (Pastiche) mehr Freiheiten möglich.

§ Rechtlicher Hinweis: Alle redaktionellen Beiträge auf musikgutachter.de sind — ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit — nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen lediglich unverbindlich dem allgemeinen Informationszweck. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte gemäß RDG §2 III, Satz 5 keine Rechtsberatung darstellen. Rechtsdienstleistungen werden auf dieser Seite nicht angeboten. Kontaktieren Sie für eine individuelle Beratung einen Anwalt.
Ich überprüfe regelmäßig Soundalikes für Werbung- und Filmproduktionen. Entweder präventiv in der Produktionsphase oder als Absicherung hinterher.
  • Haben Sie eine Auftrakskomposition nach einer Vorlage komponiert?
  • Meinen Sie, in einer Werbung einen Ihrer Songs wiedererkannt zu haben?

Ich überprüfe für Sie Soundalikes.


Stellen Sie mir gern Ihre Fragen:


+49 (0)40 28 78 01 67
info@musikgutachter.de