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Synchronisationsrechte (Sync-Rights)

Der Begriff stammt aus dem Englischen und ist in der Medienbranche üblich. Daneben gibt es auch die sperrigen Bezeichnungen Filmherstellungsrecht und Werkverbindungsrecht.

Jedes Werk ist für sich geschützt. Werden zwei selbständige Werke aus unterschiedlichen Gattungen zusammengeführt, spricht man von einem Werkverbund. Für eine Veröffentlichung, Verwertung und Änderung des Werkverbunds ist gemäß § 9 UrhG die Zustimmung aller Urheber notwendig. Abzugrenzen ist die Miturheberschaft, bei der etwa ein Textdichter und eine Komponistin gemeinsam ein Werk geschaffen haben. In der Popmusik ist häufiger von einer Miturheberschaft auszugehen. Werkverbünde entstehen zwischen Filmwerk und Musik, Libretto und Opernmusik, Buchtexten und Illustrationen und auch zwischen Texten mehrerer Autoren für ein gemeinsames Buch. Schließen die Autoren Einzelverträge mit einem Herausgeber, handelt es sich um ein Sammelwerk. Faktisch ist es ein Werkverbund, praktisch haben die Autoren eines Sammelwerks weniger Ansprüche auf Zustimmung für weitere Nutzungen.

Relevant ist das Werkverbindungsrecht bei audiovisuellen Medien. Für jedes Video, das eine bestehende Musik zum Bewegtbild/Laufbild (zur Filmspur) synchronisieren möchte, muss die Synchronisationsrechte für die Musiknutzung erwerben. Das gilt für jedes Video auf YouTube und ähnlichen Plattformen. Nicht kommerzielle, private Nutzungen werden allerdings oft nicht geahndet.

Ansprechpartner für den Erweb der Lizenzen sind meistens die Musikverlage, die oft eigens Formularseiten im Internet bereitstellen. In wenigen Fällen sind die Verwertungsgesellschaften zuständig. Nur einige Urheber übertragen die Sync-Rights an die GEMA. Werden die Rechte von der GEMA verwaltet, sind spezielle Taife abzuschließen.

Sofern eine Originalaufnahme verwendet werden soll, müssen zusätzlich zu den Synchronisationsrechten auch die Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen (Master-Rights des Tonträgerherstellers und weitere Rechte der Interpreten, Tonmeister usw.) erworben werden. Dies wird von den Musikverlagen in den Formularen abgefragt und bei den Verhandlungen berücksichtigt.

In der Regel werden Gesellschaftsverträge geschlossen, in denen die Synchronisationsrechte einem Schöpfer übertragen werden. Die Lizenzen für die Synchronisationsrechte sind oft teuer. Sie richten sich nach dem Marktwert des Musikwerks und des Werkverbunds sowie nach den örtlichen und zeitlichen Nutzungsarten.

Je mehr Reichweite ein Werkverbund hat, desto höher fallen die Lizenzen aus. Weil viele Filmproduzenten die hohen Kosten scheuen, werden häufig Soundalikes in Auftrag gegeben.

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